
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen eröffnet neue Möglichkeiten, wirft aber auch Fragen zur Mitbestimmung und zum Datenschutz auf. Betriebsräte, Personalräte und Interessenvertretungen müssen bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen aktiv werden. Dieser Beitrag zeigt zentrale Rechte und Pflichten auf.
KI-Systeme analysieren große Datenmengen, um Entscheidungen zu unterstützen oder automatisiert zu treffen. Solche technischen Einrichtungen fallen unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zudem sind datenschutzrechtliche Anforderungen nach DSGVO und BDSG zu beachten.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei „Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. KI-Systeme, die etwa Mitarbeitsbewertungen oder automatisierte Entscheidungsprozesse unterstützen, sind hiervon erfasst. Zudem gilt Art. 35 DSGVO für Verfahren mit hohem Risiko, insbesondere wenn sensible Daten verarbeitet werden.
Automatisierte Analysen können fehlerhafte oder diskriminierende Entscheidungen treffen und die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Die mangelnde Transparenz von KI-Algorithmen erschwert die Nachvollziehbarkeit. Ohne verlässliche Datenschutzmaßnahmen besteht die Gefahr unzulässiger Datennutzung und hoher Bußgelder.
Die EU-weite Einführung der KI-Verordnung wird die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Risikomanagement weiter verschärfen. Betriebsräte sollten sich daher kontinuierlich fortbilden und in Netzwerken austauschen. Nur so lassen sich Mitbestimmungsrechte wahren und Beschäftigte schützen.
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