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Pflichten des Betriebsrats beim Einsatz von KI-Systemen

Betriebsräte haben zentrale Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen im Unternehmen. Sie müssen den Datenschutz im Blick behalten und die Interessen der Beschäftigten schützen. Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Risiken und Handlungsempfehlungen.

Worum es geht

Der Einsatz von KI-Systemen kann Arbeitsprozesse optimieren, birgt aber zugleich Risiken für Datenschutz und hat Folgen für die Arbeit der Beschäftigten. Betriebsräte haben mit ihren Mitbestimmungsrechten die Möglichkeit, frühzeitig Einfluss zu nehmen.

Die wichtigsten Fakten

  • Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei Einführung technischer Einrichtungen
  • Zugriff auf Sachverständige gemäß §80 Abs. 3 BetrVG
  • Kontrolle bei der Einhaltung von DSGVO und BDSG beim Beschäftigtendatenschutz
  • Qualifizierung und Schulung der betroffenen Beschäftigten sicherstellen
  • Bewertung psychischer Belastungen durch KI-gestützte Überwachung

Rechtlicher Hintergrund

Nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die das Verhalten der Beschäftigten überwachen können (Dr. Datenschutz). Ergänzt wird dies durch das Recht auf Einbeziehung von Sachverständigen nach §80 Abs. 3 BetrVG (Betriebsrat.de). Datenschutzrechtlich sind DSGVO und BDSG maßgeblich, insbesondere Artikel 4 DSGVO und §26 BDSG zur Datenverarbeitung von Beschäftigten (Haufe). Zukünftig sind Anforderungen aus der EU-KI-Verordnung (AI Act / KI-VO) zu berücksichtigen. Hier steht der Aufbau von Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO im Mittelpunkt der derzeitigen Anstrengungen.

Risiken für Beschäftigte

KI-Systeme können umfangreich Arbeitsaufgaben übernehmen und so die Leistung der Angestellten heben. Dies ermöglicht die Abarbeitung von mehr Aufgaben sowie die Übernahme neuer Aufgaben, was zu psychischen Belastungen führt. Unklarheiten bei Algorithmen und mangelnde Transparenz verschärfen das Risiko von Diskriminierung und Fehlentscheidungen.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

Frühzeitig Information von Unternehmensleitung einfordern und Beteiligungsrechte nach §87 Abs. 1 BetrVG durchsetzen. Datenschutzbeauftragte und externe Sachverständige konsultieren. Schulungen zu KI-Grundlagen und Datenschutz organisieren. Rahmenbetriebsvereinbarungen etablieren, die klare Regeln für Datenzugriff, Transparenz und Verantwortlichkeiten festlegen.

Ausblick

Mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung steigen Anforderungen an Risikoanalysen und Dokumentation. Betriebsräte sollten bestehende Vereinbarungen periodisch überprüfen und an neue rechtliche Vorgaben anpassen. Eine enge Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten und Gewerkschaften stärkt die Mitbestimmung langfristig.

Quellen

DTB-Beratung.GmbH

Geschäftsführer:
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