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Windows 11 kommt – Was Betriebsräte jetzt für Datenschutz & Mitbestimmung wissen müssen

Der bevorstehende Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 wirft für Betriebsräte zahlreiche Fragen auf – und eröffnet ebenso viele Chancen wie Risiken für die Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist: Ab dem 14.10.2025 endet der Support für Windows 10. Das bedeutet keine Sicherheitsupdates mehr, keine Behebung von Bugs und natürlich auch keinen technischen Support. Die Nutzung von Windows 10 wird damit nach diesem Datum zunehmend unsicher und birgt erhebliche Gefahren durch Viren oder Cyberangriffe.

Warum ist Windows 11 relevant für Arbeitnehmervertretungen?

Ein Betriebssystem ist das Herzstück eines jeden Computers: Es verwaltet die Hardware, bietet Dienste für Software und stellt die Schnittstelle zur Nutzerin oder zum Nutzer her. Windows 11 ist dabei nicht nur einfach ein Update, sondern bringt zahlreiche neue Features und eine noch engere Verzahnung mit der Microsoft 365-Cloud mit sich. Für Betriebsräte und Personalvertretungen ergeben sich daraus neue Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Schutz persönlicher Daten und Mitbestimmung.

Windows 11 – Die wichtigsten Versionen im Überblick

  • Windows 11 Pro: Empfohlen für kleinere Unternehmen.
  • Windows 11 Enterprise: Für größere Betriebe mit erweiterten Verwaltungsfunktionen.
  • Windows 11 Education: Speziell für Bildungseinrichtungen konzipiert.

Hinsichtlich des Datenschutzes ist von zentraler Bedeutung, dass die Editionen „Enterprise“ und „Education“ als einzige die Möglichkeit bieten, die Übertragung von Diagnosedaten vollständig zu deaktivieren. Die Fähigkeit zum umfassenden Datenschutz hängt hier stark davon ab, wie der Arbeitgeber gruppenweit Einstellungen über Richtlinien oder Registry konfiguriert. Aus Mitarbeitendensicht ist das oft nicht einsehbar oder kontrollierbar – hier kommt die Mitbestimmung ins Spiel.

Datenschutz mit Windows 11 – Worauf müssen Sie achten?

Betriebs- und Personalräte sollten darauf achten, welche Windows-11-Version eingeführt wird und wie die Übertragung von Telemetriedaten unterbunden werden kann. Die Kontrollmöglichkeiten für die einzelne Nutzerin oder den einzelnen Nutzer sind extrem eingeschränkt. Fordern Sie Transparenz ein, lassen Sie sich die gewählten Einstellungen offenlegen und bestehen Sie auf die Einhaltung des Datenschutzes.

Copilot – Künstliche Intelligenz als Assistent

Ab Version 23H2 ist „Copilot“, der KI-gestützte Assistent von Microsoft, tief in Windows 11 integriert. Er kann produktivitätssteigernd wirken, bringt aber auch neue Fragen in Sachen Datenschutz und Mitbestimmung mit sich. Themen wie die Nutzung von Windows Hello (Anmeldung per biometrischen Merkmalen oder PIN) und Windows Recall (automatische Speicherung von Aktivitäten) müssen Sie kritisch prüfen. Künstliche Intelligenz automatisiert Prozesse – mit welchen Daten sie das tut, muss für Sie als Interessenvertretung nachvollziehbar bleiben!

Was ist bei der Umstellung außerdem zu beachten?

  • Welche Betriebsvereinbarungen gelten bereits für IT-Systeme?
  • Gibt es Regelungen zur Einführung neuer Software?
  • Wie wird die Mitarbeitendensouveränität bei der Nutzung technischer Systeme gewahrt?
  • Sind Beschäftigtendaten ausreichend durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt?

Unser Tipp: Nutzen Sie den bevorstehenden Umstieg als Anlass, bestehende Regelungen zu überprüfen und anzupassen. Klären Sie offene Fragen zur Datenweitergabe, zur Nutzung von Cloud-Systemen und zur Integration von KI-Anwendungen. Führen Sie gegebenenfalls neue Betriebsvereinbarungen ein, und sichern Sie eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung.

Fazit – Mitbestimmung aktiv gestalten

Der Wechsel von Windows 10 auf Windows 11 ist technisch notwendig, aber nicht nur ein IT-Projekt: Er ist ein Top-Thema für Arbeitnehmervertretungen! Sorgen Sie für Transparenz, wahren Sie Datenschutz und Mitbestimmung und sprechen Sie Risiken frühzeitig an. Machen Sie den digitalen Wandel aktiv und souverän für Ihre Belegschaft gestaltbar.

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