
Künstliche Intelligenz (KI) hält immer stärker Einzug in die betriebliche Praxis – sei es bei der Steuerung von Arbeitsabläufen, der Personaleinsatzplanung oder der Auswertung von Leistungsdaten. Gleichzeitig zeigen aktuelle Beispiele, wie fehleranfällig und unberechenbar KI-Systeme sein können. Die Gefahr unbeabsichtigter Folgen, Diskriminierung sowie der Verletzung von Grund- und Persönlichkeitsrechten ist real. Umso wichtiger wird die menschliche Aufsicht über KI-gestützte Arbeitsprozesse – auch und gerade im Interesse der Beschäftigten.
Die Europäische Kommission hat erkannt, dass KI-Anwendungen einer intensiven menschlichen Kontrolle bedürfen. Die KI-Verordnung (KI-VO) verpflichtet Hersteller und Anwender, technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit eine effektive Aufsicht durch qualifiziertes Personal jederzeit möglich ist. Ziel ist neben der technischen Überwachung insbesondere auch der Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten der Beschäftigten.
Denn KI-Systeme können, trotz aller Weiterentwicklungen, nie alle potenziellen Anwendungs- und Fehlerfälle abdecken. Unerwartete oder gar diskriminierende Ergebnisse lassen sich deshalb nur in der betrieblichen Praxis, also durch die Nutzerinnen und Nutzer, identifizieren und adressieren. Die Folgen ungenügender Kontrolle reichen von Fehlentscheidungen im Arbeitsprozess über die Benachteiligung einzelner Mitarbeitergruppen bis hin zu Datenschutzverstößen.
Gerade im Bereich menschlicher Aufsicht ist die Mitbestimmung des Betriebsrats von zentraler Bedeutung. Nach den Vorschriften der §§ 96-98 BetrVG besteht ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Systemen zur Mitarbeiterüberwachung sowie bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung.
Darüber hinaus steht dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zu, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Dies betrifft z.B. automatisierte Entscheidungssysteme oder Software zur Leistungsanalyse.
Um die Aufsicht über KI im Betrieb effektiv abzusichern, sollten Betriebsräte auf folgende Punkte achten:
Betriebs- und Personalräte können zudem eigene Initiativen starten, etwa durch die Entwicklung von Positionspapieren zum Einsatz von KI, regelmäßige Berichterstattung im Betriebsratsgremium, Hinzuziehen externer Sachverständiger und die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die nicht nur technische Standards, sondern auch den Schutz menschlicher Autonomie zum Ziel haben.
KI-Systeme bieten zweifelsohne neue Möglichkeiten für effizientere Arbeitsprozesse. Damit diese Vorteile jedoch nicht zulasten der Beschäftigten gehen, ist die menschliche Aufsicht unverzichtbar. Hier braucht es Betriebsräte, die den rechtlichen Rahmen kennen, Gestaltungsansprüche aktiv einbringen und so zur Sicherheit und Fairness in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt beitragen.
Setzen Sie sich schon heute mit den Möglichkeiten der Mitbestimmung auseinander und achten Sie auf eine umfassende Qualifizierung Ihrer Gremien – zum Wohle aller Beschäftigten Ihres Betriebs.
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