
Microsoft 365 Copilot integriert KI-Funktionen direkt in Office-Applikationen und verarbeitet Beschäftigtendaten. Betriebsräte müssen ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahren und gleichzeitig die Vorgaben der DSGVO umsetzen. Dieser Beitrag erläutert zentrale Anforderungen und gibt Praxistipps für Gremien.
Mit Microsoft 365 Copilot greifen Unternehmen auf generative KI zurück, um Arbeitsprozesse zu beschleunigen und Wissen aus Dokumenten zu nutzen. Gleichzeitig ändern sich Beteiligungsrechte und Datenschutzpflichten für Betriebsräte und Personalräte.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu dienen, Verhaltens- oder Leistungsdaten der Beschäftigten zu erfassen, zu beteiligen. Zudem verlangen Art. 5 und Art. 32 DSGVO sowie §§ 26 und 64 BDSG, dass Verarbeitungstätigkeiten transparent, sicher und zweckgebunden erfolgen. Eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) ist vorab durchzuführen.
Durch die Nutzung von Copilot können vertrauliche Informationen unabsichtlich in den KI-Trainingsdaten erscheinen. Fehlende Transparenz über die Datenflüsse erhöht das Risiko von Datenlecks. Die ständige Verfügbarkeit von KI-Unterstützung kann zudem zu Stress und Überforderung führen.
Mit Inkrafttreten des EU AI Act werden neue Transparenzpflichten und Risikoklassen für KI-Systeme gelten. Betriebsräte sollten frühzeitig Qualifizierungsangebote nutzen und ihre Geschäftsordnung um KI-Kompetenzen erweitern.
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