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Pflichten des Betriebsrats beim Einsatz von KI-Systemen

Der Einsatz von KI-Systemen wirft für Betriebsräte komplexe Fragen zu Mitbestimmung und Datenschutz auf. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG muss der Betriebsrat bei technischen Überwachungsmaßnahmen beteiligt werden. Hinzu kommen Anforderungen der DSGVO, des BDSG sowie des AI Acts. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Pflichten, Risiken und Handlungsempfehlungen für Betriebsräte.

Worum es geht

Mitbestimmung bei KI betrifft nicht nur klassische Überwachungswerkzeuge. KI-gestützte HR-Systeme, algorithmische Entscheidungshilfen und automatisierte Leistungsbewertungen verändern die Arbeitswelt und können erhebliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte darstellen.

Zudem wird die Arbeit der Beschäftigten verändert, was weitere Mitbestimmungsrechte tangiert, wie beispielsweise die Betriebsänderung.

Die wichtigsten Fakten

  • Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG): Mitbestimmung bei technischen Überwachungssystemen
  • DSGVO und BDSG: Beschäftigtendatenschutz, Recht auf Information und Löschung
  • AI Act (EU-Weitblick): Risikobasierter Ansatz für Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz
  • Data Act: Regelungen zu Datentransfer und Zugriff durch Dritte
  • Schulung und Qualifizierung: Betriebsrat muss Kompetenz zu KI-Grundlagen aufbauen

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist der Betriebsrat bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu dienen, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, zu beteiligen. Die DSGVO verlangt bei automatisierten Einzelentscheidungen Transparenz (Art. 22 DSGVO) und bei Hochrisiko-Systemen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). Der AI Act der EU verfolgt einen Risikomanagementansatz und definiert KI-Anwendungen mit potenziell diskriminierendem Charakter als Hochrisiko.

Risiken für Beschäftigte & Datenschutz

Automatisierte Bewertungen können zu Diskriminierung und Intransparenz führen. Die Datenspeicherung in Drittstaaten birgt Risiken für den Beschäftigtendatenschutz. Fehlende Erklärbarkeit von Algorithmen erschwert die Kontrolle. Psychische Belastungen durch permanente Überwachung und fehlerhafte Prognosen sind weitere Gefahren.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

  • Frühzeitige Information und Schulung zu KI-Systemen organisieren
  • Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam mit Datenschutzbeauftragten fordern
  • Betriebsvereinbarungen zur Nutzung und Überwachung von KI-Systemen abschließen
  • Transparenz durch Protokollierung von Algorithmen und Entscheidungsregeln sicherstellen
  • Regelmäßige Workshops mit IT-Abteilung, Datenschutzbeauftragtem und Geschäftsleitung vereinbaren

Ausblick

Mit Inkrafttreten des AI Act und des Data Act werden Unternehmen weiter verpflichtet, Hochrisiko-KI intensiv zu prüfen. Betriebsräte sollten diese Entwicklungen aktiv begleiten, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen und faire Rahmenbedingungen zu schaffen.

Quellen

DTB-Beratung.GmbH

Geschäftsführer:
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