
Künstliche Intelligenz (KI) bietet enormes Potenzial für Unternehmen und verändert die Arbeitswelt bereits spürbar. Doch neben Innovationschancen birgt die Einführung von KI-Systemen auch zahlreiche Herausforderungen – gerade im Hinblick auf Datenschutz, Kontrolle und Mitbestimmung durch die Beschäftigtenvertretung. Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Handlungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte im modernen KI-Betrieb.
KI bezeichnet lernende Systeme, die auf Basis von Erfahrungen und Trainingsdaten Entscheidungen treffen oder Prozesse automatisieren können. Ob Personalgewinnung, Produktionsprozesse oder interne Kommunikation – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Mit der KI-gestützten Automatisierung folgt die Entlastung von Routinetätigkeiten, aber auch eine höhere Dynamik im Umgang mit Beschäftigtendaten und Arbeitsprozessen.
Genau hier setzt die betrieblich Mitbestimmung an: Der Betriebsrat ist gefordert, sowohl die Interessen der Beschäftigten zu schützen als auch aktiv an der Ausgestaltung der Digitalisierung mitzuwirken.
Mit dem „AI Act“ der Europäischen Union wird erstmals umfassend geregelt, wie KI-Systeme in Unternehmen eingesetzt werden dürfen. Besonders im Vordergrund stehen dabei Regelungen zur Transparenz, Verantwortlichkeit und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte. Die rechtliche Federführung liegt zwar bei den Systemanbietern und Arbeitgebern, doch erhalten Betriebsräte und Beschäftigte ein starkes Auskunftsrecht. So müssen beispielsweise arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen weiterhin von Menschen getroffen werden – nicht von der KI.
Wichtig: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bleibt auch zukünftig die zentrale rechtliche Grundlage für Mitbestimmung. Auch wenn das BetrVG die KI nicht explizit aufführt, bestehen zahlreiche Anknüpfungspunkte – etwa beim Umgang mit personenbezogenen Daten oder bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Betriebsräte können darüber hinaus durch Betriebsvereinbarungen sogar Regelungen treffen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
Da der Einsatz von KI im BetrVG nicht ausdrücklich als erzwingbarer Mitbestimmungstatbestand benannt ist, ergeben sich sowohl Herausforderungen als auch Chancen: Zwar kann die Arbeitgeberseite versuchen, Mitbestimmung zu begrenzen – umgekehrt lässt sich der graue Rechtsbereich innovativ nutzen, indem Gremien gezielte Regelungen einbringen, die auf spezifische Risiken und Bedürfnisse im eigenen Betrieb eingehen.
So können beispielsweise Datenschutzregelungen, Vorgaben für algorithmische Entscheidungen oder genaue Standards für die menschliche Aufsicht über KI-Systeme kollektiv gestaltet werden.
Die technische Komplexität von KI-Systemen erfordert neues Know-how im Betriebsrat: Nicht jedes Mitglied muss zur KI-Expertin werden, aber der gezielte Aufbau von Fachwissen im Gremium ist entscheidend. Arbeitsteilige Strukturen helfen, die verschiedenen Themen – von Datenschutz über Technikverständnis bis hin zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen – effektiv abzudecken.
Externe Beratung, fachspezifische Schulungen und ein systematischer Austausch im Gremium sind dabei unverzichtbar. Die laufende Weiterbildung sichert außerdem, dass der Betriebsrat auch bei künftigen KI-Updates und Systemveränderungen auf Augenhöhe agieren kann.
KI im Betrieb ist gestaltbar! Betriebsräte verfügen über vielfältige Möglichkeiten, die Einführung und den Einsatz von KI-Systemen wirkungsvoll mitzugestalten. Proaktives Handeln, kluge Betriebsvereinbarungen und eine gezielte Weiterbildung sind zentrale Bausteine, damit KI zum Innovationstreiber wird – ohne dass Beschäftigtenschutz und Mitbestimmung auf der Strecke bleiben.
Ob Datenschutz, Qualifizierung oder humane Kontrolle: Der Betriebsrat bleibt die Schlüsselinstanz, um Digitalisierung und KI verantwortungsvoll und im Sinne aller Beschäftigten zu gestalten. Gehen Sie den Weg der Mitbestimmung selbstbewusst und mit frischen Ideen – für Sicherheit, Fairness und nachhaltige Innovation im digitalen Zeitalter!
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