Beitragsbild zum Thema
Mitbestimmung bei KI-Systemen im Unternehmen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen eröffnet neue Möglichkeiten, wirft aber auch Fragen zur Mitbestimmung und zum Datenschutz auf. Betriebsräte, Personalräte und Interessenvertretungen müssen bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen aktiv werden. Dieser Beitrag zeigt zentrale Rechte und Pflichten auf.

Worum es geht

KI-Systeme analysieren große Datenmengen, um Entscheidungen zu unterstützen oder automatisiert zu treffen. Solche technischen Einrichtungen fallen unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zudem sind datenschutzrechtliche Anforderungen nach DSGVO und BDSG zu beachten.

Die wichtigsten Fakten

  • Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei Einführung und Anwendung von KI-Systemen (Datenschutzticker).
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO und ergänzend nach § 4d BDSG (Betriebsrat.de).
  • Die KI-Verordnung schafft zusätzliche Transparenz- und Risikoanforderungen für Hochrisiko-KI.
  • Erfassung und Auswertung personenbezogener Daten kann psychische Belastungen erhöhen (ver.di).
  • Notwendigkeit frühzeitiger Schulungen und Qualifizierungen zu KI-Grundlagen und Datenschutz.

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei „Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. KI-Systeme, die etwa Mitarbeitsbewertungen oder automatisierte Entscheidungsprozesse unterstützen, sind hiervon erfasst. Zudem gilt Art. 35 DSGVO für Verfahren mit hohem Risiko, insbesondere wenn sensible Daten verarbeitet werden.

Risiken für Beschäftigte & Datenschutz

Automatisierte Analysen können fehlerhafte oder diskriminierende Entscheidungen treffen und die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Die mangelnde Transparenz von KI-Algorithmen erschwert die Nachvollziehbarkeit. Ohne verlässliche Datenschutzmaßnahmen besteht die Gefahr unzulässiger Datennutzung und hoher Bußgelder.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

  • Frühzeitige Einbindung bei Auswahl und Beschaffung von KI-Systemen (§ 80 BetrVG).
  • Initiierung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Einsatz, Kontrolle und Schulung.
  • Organisation von Workshops zu KI-Grundlagen, Datenschutz und Mitbestimmung.
  • Regelmäßige Überprüfung der KI-Anwendungen auf Rechtmäßigkeit und Zweckbindung.

Ausblick

Die EU-weite Einführung der KI-Verordnung wird die Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Risikomanagement weiter verschärfen. Betriebsräte sollten sich daher kontinuierlich fortbilden und in Netzwerken austauschen. Nur so lassen sich Mitbestimmungsrechte wahren und Beschäftigte schützen.

Quellen

DTB-Beratung.GmbH

Geschäftsführer:
Mattias Ruchhöft
Burgstr. 24
34289 Zierenberg
© 2026 DTB-Beratung.GmbH – Zierenberg

Kontaktformular

Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.