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Betriebsrat und KI: Mitbestimmung bei KI-Anwendungen

Betriebsräte sind verpflichtet, bei Einführung und Einsatz von KI-Systemen und anderen digitalen Technologien im Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die Anforderungen der DSGVO zu wahren. Gleichzeitig treten neue Regelungen wie die KI-Verordnung (KI-VO) in mehreren Stufen in Kraft, die zusätzliche Pflichten und Risiken mit sich bringen.

Worum es geht

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, cloudbasierten Plattformen (z. B. Microsoft 365 mit Copilot) sowie automatisierten HR- und IT-Systemen berührt verschiedene Mitbestimmungs- und Datenschutzaspekte. Betriebsräte müssen frühzeitig eingebunden werden, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen.

Die wichtigsten Fakten

  • Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei technischen Überwachungseinrichtungen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO bei hohem Risiko
  • KI-VO: Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikostufen
  • Cloud-Nutzung: Datenverarbeitung in Drittländern birgt Hoheits- und Datenschutzrisiken
  • Psychische Belastungen können durch permanente Überwachungen entstehen – diese wären zu prüfen

Rechtlicher Hintergrund

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat bei Einführung oder wesentlicher Änderung technischer Einrichtungen mitbestimmen. Die DSGVO schreibt klare Vorgaben für Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Die KI-VO ergänzt dies durch spezifische Anforderungen für besondere KI-Anwendungen mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten für die Menschen.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

  • Frühzeitige Beteiligung durch die Geschäftsleitung vor Projektstart
  • Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und KI-Risikobewertungen, wenn diese vorhanden sind – ansonsten sind diese durch die Arbeitgeberin vorzulegen
  • Schulung zu KI-Technologien und Datenschutzvorgaben für Betriebsratsmitglieder
  • Dokumentation aller Mitbestimmungsverfahren
  • Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten und IT-Experten

Ausblick

Die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Technologien erfordert eine dynamische Mitbestimmung. Betriebsräte sollten künftig verstärkt Qualifizierungsangebote nutzen und die Entwicklung des EU AI Act beobachten.

Quellen

DTB-Beratung.GmbH

Geschäftsführer:
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