
Betriebsräte haben zentrale Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen im Unternehmen. Sie müssen den Datenschutz im Blick behalten und die Interessen der Beschäftigten schützen. Der Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Risiken und Handlungsempfehlungen.
Der Einsatz von KI-Systemen kann Arbeitsprozesse optimieren, birgt aber zugleich Risiken für Datenschutz und hat Folgen für die Arbeit der Beschäftigten. Betriebsräte haben mit ihren Mitbestimmungsrechten die Möglichkeit, frühzeitig Einfluss zu nehmen.
Nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die das Verhalten der Beschäftigten überwachen können (Dr. Datenschutz). Ergänzt wird dies durch das Recht auf Einbeziehung von Sachverständigen nach §80 Abs. 3 BetrVG (Betriebsrat.de). Datenschutzrechtlich sind DSGVO und BDSG maßgeblich, insbesondere Artikel 4 DSGVO und §26 BDSG zur Datenverarbeitung von Beschäftigten (Haufe). Zukünftig sind Anforderungen aus der EU-KI-Verordnung (AI Act / KI-VO) zu berücksichtigen. Hier steht der Aufbau von Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO im Mittelpunkt der derzeitigen Anstrengungen.
KI-Systeme können umfangreich Arbeitsaufgaben übernehmen und so die Leistung der Angestellten heben. Dies ermöglicht die Abarbeitung von mehr Aufgaben sowie die Übernahme neuer Aufgaben, was zu psychischen Belastungen führt. Unklarheiten bei Algorithmen und mangelnde Transparenz verschärfen das Risiko von Diskriminierung und Fehlentscheidungen.
Frühzeitig Information von Unternehmensleitung einfordern und Beteiligungsrechte nach §87 Abs. 1 BetrVG durchsetzen. Datenschutzbeauftragte und externe Sachverständige konsultieren. Schulungen zu KI-Grundlagen und Datenschutz organisieren. Rahmenbetriebsvereinbarungen etablieren, die klare Regeln für Datenzugriff, Transparenz und Verantwortlichkeiten festlegen.
Mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung steigen Anforderungen an Risikoanalysen und Dokumentation. Betriebsräte sollten bestehende Vereinbarungen periodisch überprüfen und an neue rechtliche Vorgaben anpassen. Eine enge Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten und Gewerkschaften stärkt die Mitbestimmung langfristig.
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.