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Microsoft 365 Copilot: Mitbestimmung & Datenschutz

Microsoft 365 Copilot integriert KI-Funktionen direkt in Office-Applikationen und verarbeitet Beschäftigtendaten. Betriebsräte müssen ihre Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahren und gleichzeitig die Vorgaben der DSGVO umsetzen. Dieser Beitrag erläutert zentrale Anforderungen und gibt Praxistipps für Gremien.

Worum es geht

Mit Microsoft 365 Copilot greifen Unternehmen auf generative KI zurück, um Arbeitsprozesse zu beschleunigen und Wissen aus Dokumenten zu nutzen. Gleichzeitig ändern sich Beteiligungsrechte und Datenschutzpflichten für Betriebsräte und Personalräte.

Die wichtigsten Fakten

  • Copilot verarbeitet Inhalte aus Word, Teams, Outlook und SharePoint.
  • Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei Einführung technischer Systeme.
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen nach DSGVO und BDSG, insbesondere Art. 32 DSGVO (Datensicherheit).
  • Risiko psychischer Belastungen durch Übernahme einfacher Tätigkeiten mithilfe der KI-Unterstützun

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu dienen, Verhaltens- oder Leistungsdaten der Beschäftigten zu erfassen, zu beteiligen. Zudem verlangen Art. 5 und Art. 32 DSGVO sowie §§ 26 und 64 BDSG, dass Verarbeitungstätigkeiten transparent, sicher und zweckgebunden erfolgen. Eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) ist vorab durchzuführen.

Risiken für Beschäftigte & Datenschutz

Durch die Nutzung von Copilot können vertrauliche Informationen unabsichtlich in den KI-Trainingsdaten erscheinen. Fehlende Transparenz über die Datenflüsse erhöht das Risiko von Datenlecks. Die ständige Verfügbarkeit von KI-Unterstützung kann zudem zu Stress und Überforderung führen.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

  • Einführung einer Betriebsvereinbarung, die Zweck, Umfang und technische Details von Copilot regelt.
  • Durchführung einer DSFA gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten.
  • Regelmäßige Schulungen zu Datenschutz, Datensicherheit und KI-Grundlagen.
  • Einrichtung eines Testbetriebs mit begleitender Evaluation der Nutzererfahrung.
  • Dokumentation aller Änderungen in einer Technikakte nach § 80 BetrVG.

Ausblick

Mit Inkrafttreten des EU AI Act werden neue Transparenzpflichten und Risikoklassen für KI-Systeme gelten. Betriebsräte sollten frühzeitig Qualifizierungsangebote nutzen und ihre Geschäftsordnung um KI-Kompetenzen erweitern.

Quellen

DTB-Beratung.GmbH

Geschäftsführer:
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